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Bürge

Definition Bürge

Ein Bürge kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn ein Kredit abgesichert werden muss. Wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, den Kredit selber ausreichend abzusichern, wird ein Bürge aufgenommen. Das ist zum Beispiel bei einem zu geringem Einkommen oder einer schlechten Schufa der Fall. Der Bürge muss einen finanziellen Ausgleich schaffen, damit dieser den Schuldner unterstützen kann. Die Definition Bürge kommt von Bürgschaft. Banken fordern einen Bürgen, damit für die Bank eine Garantie besteht. Diese Garantie sagt aus, dass der Kredit auf jeden Fall getilgt wird. Der Kunde muss diese Person selber wählen. Sie muss volljährig sein, ein festes Einkommen und eine gute Schufa besitzen. Die Kreditart spielt bei einer Bürgschaft keine Rolle. So kann dieser einen Autokredit, einen klassischen Ratenkredit oder auch eine Baufinanzierung absichern. Auch Vermieter verlangen manchmal einen Bürgen.

Anwendung

Bei der Definition Bürge ist diese Person wie ein zweiter Kreditnehmer anzusehen. Die Person muss sich bereit erklären mit seinem gesamten Vermögen den Kredit abzusichern. Die Restschuld muss von einem Bürgen übernommen werden, wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann. Der Vertrag endet erst, wenn die Restschuld vollständig getilgt wurde. Die Definition Bürge wird gern verwendet, da die Bank dann eine Kreditsicherheit besitzt. Die Bürgschaft kann auch an Erben übertragen werden, wenn ein Bürge verstirbt und ein Testament vorhanden ist.