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Kreditgeber

Wenn ein Kredit zustande kommt, dann sind immer zwei Parteien daran beteiligt. Das ist der Kreditnehmer und der Kreditgeber. Beide Parteien haben ein Interesse an dem Kredit. Bei dem Kreditnehmer kann es sich sowohl um eine natürliche Person als auch um eine juristische Person handeln. Diese gewährt einen Kredit und zahlt dementsprechend das Geld aus. Der Gesetznehmer nennt den Kreditgeber Darlehensgeber. Nicht nur die klassische Bargeldauszahlung ist ein Kredit. Ein Kreditgeber gewährt auch dann einen Kredit, wenn er eine Vorkasse oder eine Anzahlung für eine Dienstleistung oder Ware zulässt. Ein Sparer, der sein Geld bei einem Geldinstitut einzahlt und dort als Guthaben hält, wird zum Darlehensgeber aus Sicht der Bank. Praxisbezogen ist allerdings eher die Bank der Kreditgeber seinen Bankkunden gegenüber. Der Kreditgeber muss die Bonität der Kreditnehmer prüfen. Nach Gewährung des Kredits hat er das Recht, sich den gewährten Betrag in Raten zurückzahlen zu lassen.

Im Zuge der Digitalisierung ist es neben dem üblichen Weg für den Kreditgeber zu einem Kreditgeber direkt zu gehen, auch möglich über einen Kreditvergleich nach einem Kredit zu fragen. Die Anfrage nach einem Onlinekredit ist schnell verschickt. Nachdem der Antragsteller mit Unterlagen seine Kreditfähigkeit nachgewiesen hat, kann der Darlehensgeber über Höhe und Konditionen für den Kredit entscheiden. Der Antragsteller entscheidet, ob er zu diesen Bedingungen den Kredit annehmen möchte. Bei einem Onlinegeschäft müssen die Unterlagen schriftlich eingereicht werden. Damit der Kreditgeber die Personalien feststellen kann, ist eine Teilnahme am Postidentverfahren unbedingt notwendig. Der schnellste und einfachste Weg ist die Hausbank für einen Kredit. Hier hat der Darlehensgeber alle notwendigen Informationen mit Einblick in das Konto des Kreditnehmers.