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Kreditnehmer

Definition Kreditnehmer

In der Banken und Kreditwelt ist ein Kreditnehmer eine Person, die eine Finanzierung aufnimmt. Dieser geht dabei einen Vertrag mit einer Bank oder einem Kreditgeber ein. Mit diesem Vertrag verpflichtet er sich, die Kreditsumme mit Zinsen innerhalb einer festgelegten Zeit zu tilgen. Banken unterscheiden bei einem Kreditnehmer. Dieser wird entweder als attraktiver, als unattraktiver Kreditnehmer oder sogar als Risikoperson eingestuft. Ein attraktiver Kreditnehmer hat eine hervorragende Kreditwürdigkeit. Das beinhaltet das Einkommen und auch die Schufa. Bei einem unattraktiven Kreditnehmer hat er entweder ein geringes Einkommen oder aber Schufaeinträge. Das bedeutet aber nicht, dass er von der Kreditaufnahme ausgeschlossen sind. Vielmehr wird dann eine Kreditsicherheit benötigt, um einen Kredit ausreichend absichern zu können. Als Risikoperson werden Personen dann eingestuft, wenn sie nicht mehr kreditwürdig sind. Diese besitzen entweder ein zu niedriges Einkommen oder eine zu schlechte Schufa. In diesem Fall würde die Bank den Kreditnehmer ablehnen.

Pflichten des Kreditnehmers

Als Kreditnehmer verpflichtet sich die Person in erster Linie, den Kredit vertragsmäßig zu tilgen. Sollte er sich nicht an die Vereinbarungen halten, können Verzugszinsen auferlegt werden. Sollten sich wirtschaftliche und rechtliche Änderungen ergeben, ist man dazu verpflichtet dieses der Bank zu melden. Diese Mitteilungspflicht wäre gegeben, wenn die Person beispielsweise arbeitslos wird oder das sich die persönliche Situation so ändert, dass die Einkommens – und Vermögensverhältnisse sich verschlechtert.

Angabe weiterer Kreditehmer

Um bei einem Kreditvergleich die Chancen auf eine Bewilligung und somit auch auf eine Auszahlung zu erhöhen, ist es ratsam einen zweiten Kreditnehmer im Kreditantrag zu nennen. Dies führt bei der Kreditbank dazu, dass sich die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Rate minimiert und somit die Rückzahlung des Kredits für die Bank wahrscheinlicher wird.