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Schufa

Definition Schufa / Schuldnerverzug

Bei der Schufa handelt es sich um eine Wirtschaftsauskunftei, die über Personen Wirtschaftsauskünfte erteilt. Die Schufa Holding AG wird von einer kreditgebenden Wirtschaft getragen und ist ein privatrechtlich organisiertes Auskunftsbüro.

Die Übermittlung personenbezogener Daten ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz immer dann zulässig, wenn eine geschuldete Leistung trotz einer Fälligkeit nicht erbracht wurde und der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat und nicht bestreitet oder die Fälligkeiten mindestens zweimal in schriftlicher Form angemahnt wurden (§ 28a Abs. 1 BDSG@).

Was macht die Schufa?

Die Schufa speichert relevante personenbezogene Daten, wie die Kontaktdaten des Schuldners, die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäftsvorgangs (Mobilfunkverträge, Kreditkartengeschäfte, etc.) abweichende Zahlungsverhalten sowie ein mögliche Haftbefehle zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und selbstverständlich auch die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens.

Dabei haben die Betroffenen immer einen Anspruch, Auskunft über die jeweils gespeicherten Daten zu erhalten, sodass auch eine Eigenauskunft möglich ist.
Die Daten dürfen von der Schufa nicht unbegrenzte Zeit gespeichert werden, denn sie unterliegen bestimmten Fristen.

Drei Jahre nach der Rückzahlung werden aufgenommene Kredite und Daten aus amtsgerichtlichen Schuldenverzeichnissen gelöscht, etwaige Daten zu Kredit- und Girokonten oder Versandhauskonten hingegen sofort nach Auflösung des Kontos. Informationen über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte kommen zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung in die Löschung.