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Verwendungszweck bei Überweisungen

Definition Verwendungszweck bei Überweisungen

Damit eine Zahlung beziehungsweise eine Überweisung an den Empfänger auch zugeordnet werden kann, wird der Verwendungszweck gebraucht. Nur so lässt sich auch sicherstellen, dass der Empfänger der Überweisung das Geld auch ordnungsgemäß dem richtigen Kundenkonto zuordnen kann.

Braucht man einen Verwendungszweck?

Banktechnisch gesehen ist der Kunde nicht verpflichtet, einen Verwendungszweck anzugeben. Wird zum Beispiel an einen Freund Geld überwiesen, dann bedarf es nicht extra eines Verwendungszwecks. Die Problematik bei Firmen ist so, dass sie täglich mehrere Buchungen erhalten, die in die Hunderte gehen können. Deshalb ist es so wichtig, dass die Kunden beim Bezahlen ihrer Rechnungen immer den Verwendungszweck angeben. Fehlt dieser, dann kann es zu Mahnungen kommen, weil das Geld nicht dem richtigen Kundenkonto zugeordnet werden konnte.

Anwendung

Bei dem Verwendungszweck handelt es sich in der Regel um eine Kundennummer oder Rechnungsnummer. Bei einem Kredit wird als Verwendungszweck oft die Kontonummer genannt. Sind Zahlungen an Behörden zu tätigen, dann wird als Verwendungszweck oftmals die Vorgangsnummer verlangt. Die Spalte im Überweisungszweck ist nicht unendlich lang. Man sollte sich deshalb auf das Wichtigste beschränken, notfalls müssen Abkürzungen erfolgen. Grundsätzlich sollte man immer den Verwendungszweck angeben, der einem in einem entsprechenden Schreiben oder auf einer Rechnung vorgegeben wird. Nur dann ist sichergestellt, dass das Geld auch auf dem richtigen Konto verbucht wird. Zu beachten ist auch, dass Sonderzeichen teilweise nicht richtig erkannt werden.