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Sollzins

Definition des Sollzins

Der Sollzinssatz ist der Prozentsatz, der auf eine geliehene Geldsumme angewendet wird.

Definiert wird er in § 489 Abs. 5 BGB als „… gebundene[r] oder veränderliche[r] periodische[r] Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird.“

Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie vom 11.06.2010 löste er den Begriff des Nominalzins ab.

Relevant ist der Sollzins sowohl für Verbraucherkredite, als auch für Dispositionskredite und in der Baufinanzierung. Der Sollzins beeinflusst die Höhe der regelmäßigen Kreditrate. Kreditinstitute orientieren sich bei der Festlegung des Sollzinssatz an der Höhe der aktuellen Leitzinsen der Zentralbanken.

Auch der Verwendungszweck des Darlehens sowie die Bonität des Darlehensnehmers können die Höhe des Sollzinssatzes beeinflussen. Die Zinsberechnung beginnt mit dem Wertstellungsdatum, an dem die Kreditgewährung beginnt und endet am Tag der vollständigen Tilgung des Darlehens.

Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins

Der Sollzins ist die reine Leihgebühr und berücksichtigt keine weiteren Kosten eines Kredits. Die tatsächlichen Darlehenskosten werden durch den Effektivzins angegeben. Dieser wird neben dem Sollzins vor allem von der Zahlungsweise der Tilgungsraten, der Zinsfestschreibungsdauer sowie dem Auszahlungskurs beeinflusst.

Der Effektivzins ist also höher als der Sollzins und ermöglicht erst den direkten, objektiven Vergleich von Kreditangeboten. Kosten wie Kontoführungsgebühren oder Restschuldversicherungen sind aber auch im Effektivzins nicht enthalten und müssen beim Kreditvergleich zusätzlich berücksichtigt werden.

Gebundener und variabler Sollzins

Unterschieden wird zwischen dem gebundenen und dem variablen Sollzins. Der gebundene Sollzins bleibt während der gesamten Rückzahlungsdauer eines Kredites unverändert. Er gibt dem Darlehensnehmer eine höhere Planungssicherheit in Hinblick auf die Kosten eines Kredites als der variable Sollzins. Dieser wird in vorher festgelegten Abständen an Marktschwankungen angepasst.

In Deutschland wird vor allem der gebundene Sollzins angewandt. Sollzinsen für Sollsalden von Girokonten sind hingegen meist variabel und werden aktuellen Zinsentwicklungen angepasst.

Rechenbeispiel

Die Höhe des Sollzinses für ein Darlehen über 10.000 Euro mit einem Sollzinssatz von jährlich 5% berechnet sich wie folgt:

Im ersten Jahr werden 5% auf die gesamte Darlehenssumme von 10.000 Euro erhoben. Es muss also ein Sollzins in Höhe von 500 Euro an das Kreditinstitut gezahlt werden. Erfolgt nach dem ersten Jahr eine Tilgung von 1.000 Euro, wird der Sollzinssatz von 5% auf die verbleibende Kreditsumme von 9.000 Euro angewandt. Im zweiten Jahr beträgt die Höhe der Sollzinszahlung also 450 Euro.